Was zahlt der Arbeitgeber auf das Bruttogehalt?
Zusätzlich zum Bruttogehalt des Arbeitnehmers trägt der Arbeitgeber zusätzlich das Arbeitgeberbrutto oder die direkten Arbeitskosten. Diese Kosten gehen über das reine Bruttogehalt hinaus und beinhalten mehrere Komponenten:
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber tragen die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Unfallversicherung: Die gesamten Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber getragen.
- Pauschalsteuern: Diese werden bei bestimmten Beschäftigungsverhältnissen, wie Minijobs, fällig. Sie können auch bei geldwerten Vorteilen anfallen.
- Umlagen:Essenzielle Beiträge, um die soziale Absicherung der Arbeitnehmer zu gewährleisten und betriebliche Kosten korrekt zu planen. Die Umlagen umfassen:
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- Umlage U1: Erstattung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (für Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten).
- Umlage U2: Kosten für krankheitsbedingte Ausfälle und Mutterschutzleistungen (variieren je nach Krankenkasse und Bundesland).
Die Lohnnebenkosten machen etwa 20 % des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers aus.
Freiwillige Leistungen
Neben den gesetzlichen Abgaben können Arbeitgeber freiwillige soziale Leistungen anbieten, die individuell berechnet werden. Dazu gehören:
- Betriebliche Altersvorsorge
- Vermögenswirksame Leistungen
- Sachbezüge wie Jobtickets und Tankgutscheine
- Kosten für Fort- und Weiterbildungen
- Dienstfahrzeuge
- Vor- und Zuschüsse
- Kinderbetreuungsangebote
- Gesundheitskurse und Fitnessstudio-Mitgliedschaften
- Umzugskosten
- Essenszuschüsse
- Berufskleidung
Wie wird das Bruttogehalt berechnet?
Zur Berechnung der tatsächlichen Kosten des Bruttogehalts für den Arbeitgeber, also dem Arbeitgeberbrutto, sind folgende Faktoren erforderlich:
- Bruttogehalt
- Lohnsteuerklasse
- Bundesland
- Ggf. Kirchensteuer
- Ggf. Kinderfreibeträge
Anschließend gelten die folgenden Formeln, um das Netto- und Bruttogehalt zu berechnen:
- Bruttogehalt = Nettogehalt + Aufschläge
- Nettogehalt = Bruttogehalt – Aufschläge
- Aufschläge = Bruttogehalt – Nettogehalt
Berechnung des Bruttolohns von Angestellten mit Jahresgehalt
Das Jahresgehalt wird auf 12 Monate verteilt. Das monatliche Bruttogehalt multipliziert mit 12 ergibt das Bruttojahresgehalt. Dazu kommen noch mögliche Bonuszahlungen.
Berechnung des Bruttolohns von Stundenlohnempfängern
Der Bruttolohn wird aus dem Stundensatz und der Anzahl der gearbeiteten Stunden berechnet:
- Wochenbruttolohn: Stundensatz x garantierte Wochenstunden
- Monatsbruttolohn: Wochenbruttolohn x 4
- Jahresbruttolohn: Wochenbruttolohn x 52 (abzüglich unbezahlter Urlaubswochen)
Brutto im Werkstudentenjob
Werkstudenten verdienen in der Regel ein Bruttogehalt, das auf Stundenbasis berechnet wird. Ihr Verdienst ist oft durch die Regelung der 20-Stunden-Woche während der Vorlesungszeit sowie in der Vollzeitarbeit während der Semesterferien begrenzt. Sie sind von der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit, zahlen jedoch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und unterliegen der Lohnsteuer.
Brutto im Minijob
Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, bei der das Bruttogehalt seit 1. Januar 2024 nicht 538 € pro Monat übersteigen darf. Minijobber sind von der Sozialversicherung befreit, mit Ausnahme der Rentenversicherung, von der sie sich auf Antrag ebenfalls befreien lassen können. Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung sowie die Lohnsteuer werden für gewöhnlich pauschal vom Arbeitgeber abgeführt.
Brutto im Praktikum
Das Bruttogehalt im Praktikum variiert je nach Art des Praktikums (Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum) und der Branche stark. Pflichtpraktikanten arbeiten oft unbezahlt oder erhalten nur eine geringe Vergütung, für die keine Sozialabgaben und Steuern anfallen.
Freiwillige Praktikanten müssen wiederum nach dem Mindestlohn bezahlt werden, sofern das Praktikum länger als 3 Monate dauert. Für sie gelten folgende Regeln:
- Bei 20 Wochenstunden und einem Entgelt von 538 € muss in die Rentenversicherung gezahlt werden.
- Bei mehr als 20 Wochenstunden ist der Praktikant komplett versicherungspflichtig.