Bedeutung und Bestandteile

Bruttogehalt

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So setzt sich der Bruttolohn für Arbeitnehmer zusammen

Das Bruttogehalt beschreibt den Betrag, den ein Arbeitnehmer vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen verdient. Es bildet die Grundlage für die Berechnung des Nettogehalts und spielt eine wesentliche Rolle in der finanziellen Planung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Ein klares Verständnis des Bruttogehalts und seiner Komponenten ermöglicht es Arbeitnehmern, ihr monatliches Budget besser zu planen. Um das Bruttogehalt zu verstehen, ist es wichtig, seine Zusammensetzung sowie den Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt zu kennen. Ebenso wirken sich steuerliche und gesetzliche Regelungen auf das Bruttogehalt aus.

Das Bruttogehalt per Definition

Das Bruttogehalt ist der im Arbeitsvertrag vereinbarte Gesamtlohn, den Arbeitnehmer vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Es dient somit als Grundlage für die Berechnung des Nettogehalts und umfasst:

  • Grundgehalt
  • Zulagen
  • Prämien
  • Sachbezüge
Was ist Brutto? Das Bruttogehalt umfasst alle Abgaben

Was ist Brutto und Netto?

Was bedeutet Brutto?

Der Bruttolohn ist der im Arbeitsvertrag vereinbarte Gesamtbetrag vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Beiträge gemeinsam. Dazu kommen Leistungen, die nur Arbeitgeber zahlen – wie beispielsweise die Unfallversicherung.

Das Bruttogehalt, das oft in Stellenausschreibungen angegeben wird, umfasst somit alle Abgaben und bildet die Grundlage für das Nettoeinkommen.

Was bedeutet Netto?

Der Nettolohn ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vom Bruttogehalt übrig bleibt. Dieser Betrag wird monatlich auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen und steht ihm zur freien Verfügung. Unterschiede im Nettogehalt entstehen durch das grundsätzliche Bruttogehalt des Arbeitnehmers, aber auch den Arbeitsort und den damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Abgaben. Weiterhin spielen die jeweilige Steuerklasse und die individuellen Abgaben eine Rolle.

Sowohl der Brutto- als auch der Nettolohn werden von der Lohnbuchhaltung in der Entgeltabrechnung festgehalten.

Wie setzt sich das Bruttogehalt zusammen?

Das Bruttogehalt besteht aus verschiedenen Komponenten, die das Gesamteinkommen eines Mitarbeiters definieren. Zu diesen Komponenten gehören:

Grundgehalt

Die Basis des Bruttogehalts. Wird in der Regel als monatlicher Festbetrag vereinbart. Es ist der Teil des Gehalts, der unabhängig von zusätzlichen Leistungen und Boni regelmäßig gezahlt wird.

Zulagen und Zuschläge

Zusätzliche Zahlungen, die neben dem Grundgehalt geleistet werden. Dazu gehören beispielsweise Schichtzulagen, Überstundenzuschläge, Gefahrenzulagen oder Zuschläge für besondere Arbeitsbedingungen.

Sachbezüge

Leistungen, die nicht in Geld, sondern in Form von Gütern oder Dienstleistungen gewährt werden. Dazu zählen u.a. Firmenwagen, Dienstwohnung, Firmenhandys oder sämtliche Vergünstigungen. Übersteigen diese Leistungen den Freibetrag von 50 €, sind sie steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Bonifikationen und Prämien

Zusätzliche Zahlungen, die auf besonderer Leistung oder bestimmten Ereignissen beruhen. Dazu gehören:

  • Kurzfristige Anreize: Boni, Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt.
  • Langfristige Anreize: Aktien, Unternehmensanteile und betriebliche Altersvorsorge.
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Was wird vom Bruttogehalt abgezogen?

Je nach individuellen Faktoren wie Kirchenzugehörigkeit, Krankenversicherung und Gehaltshöhe variieren die Beträge, die vom Bruttolohn abgezogen werden.

Zu den gängigsten Abzügen vom Bruttolohn gehören:

Steuern

  • Lohnsteuer: Eine Quellensteuer, die direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Sie ist von der Höhe des Gehalts sowie der Steuerklasse des Angestellten abhängig:
    • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete, dauernd getrennt Lebende, Arbeitnehmer mit langem Auslandsaufenthalt.
    • Steuerklasse II: Alleinerziehende Eltern.
    • Steuerklasse III: Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und eingetragene Lebenspartner, oft in Kombination mit Steuerklasse V.
    • Steuerklasse IV: Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und eingetragene Lebenspartner mit ähnlichem Einkommen.
    • Steuerklasse V: Partner von Personen in Steuerklasse III.
    • Steuerklasse VI: Arbeitnehmer mit mehr als einem Job. Der erste Job wird den Steuerklassen I bis V, der Zweite der Steuerklasse VI zugeordnet (wenn dieser kein Minijob mit einem Monatseinkommen von über 538 € ist).
  • Kirchensteuer: Gilt nur für Kirchenmitglieder und beträgt 8 bis 9 % der Lohnsteuer.
  • Ggf. Solidaritätszuschlag: Seit 2021 größtenteils abgeschafft. Zahlt eine Einzelperson jährlich über 18.130 € oder ein Paar über 36.260 € Einkommenssteuer, fällt ein Soli von 5,5 % an. GmbHs und andere Körperschaften sowie Kapitalanleger mit ausgeschöpftem Sparerfreibetrag sind zudem zur Zahlung des Solidaritätszuschlags verpflichtet.

Sozialversicherungsbeiträge

Deutschland hat 5 Sozialversicherungszweige, die durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden:

  1. Krankenversicherung: Der Beitragssatz liegt bei 14,6 % plus 1,7 % Zusatzbeitrag, beides aufgeteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  2. Pflegeversicherung: 3,4 %, wobei kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren einen Zusatzbeitrag von 0,6 % zahlen.
  3. Rentenversicherung: 18,6 %, ebenfalls geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  4. Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, geteilt zwischen beiden Parteien.
  5. Unfallversicherung: Wird vollständig vom Arbeitgeber getragen.

Diese Abzüge sind prozentual vom Bruttogehalt abhängig und gewährleisten die soziale Absicherung des Arbeitnehmers.

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Was zahlt der Arbeitgeber auf das Bruttogehalt?

Zusätzlich zum Bruttogehalt des Arbeitnehmers trägt der Arbeitgeber zusätzlich das Arbeitgeberbrutto oder die direkten Arbeitskosten. Diese Kosten gehen über das reine Bruttogehalt hinaus und beinhalten mehrere Komponenten:

  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber tragen die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Unfallversicherung: Die gesamten Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber getragen.
  • Pauschalsteuern: Diese werden bei bestimmten Beschäftigungsverhältnissen, wie Minijobs, fällig. Sie können auch bei geldwerten Vorteilen anfallen.
  • Umlagen:Essenzielle Beiträge, um die soziale Absicherung der Arbeitnehmer zu gewährleisten und betriebliche Kosten korrekt zu planen. Die Umlagen umfassen:
    • Umlage U1: Erstattung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (für Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten).
    • Umlage U2: Kosten für krankheitsbedingte Ausfälle und Mutterschutzleistungen (variieren je nach Krankenkasse und Bundesland).

Die Lohnnebenkosten machen etwa 20 % des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers aus.

Freiwillige Leistungen

Neben den gesetzlichen Abgaben können Arbeitgeber freiwillige soziale Leistungen anbieten, die individuell berechnet werden. Dazu gehören:

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sachbezüge wie Jobtickets und Tankgutscheine
  • Kosten für Fort- und Weiterbildungen
  • Dienstfahrzeuge
  • Vor- und Zuschüsse
  • Kinderbetreuungsangebote
  • Gesundheitskurse und Fitnessstudio-Mitgliedschaften
  • Umzugskosten
  • Essenszuschüsse
  • Berufskleidung

Wie wird das Bruttogehalt berechnet?

Zur Berechnung der tatsächlichen Kosten des Bruttogehalts für den Arbeitgeber, also dem Arbeitgeberbrutto, sind folgende Faktoren erforderlich:

  • Bruttogehalt
  • Lohnsteuerklasse
  • Bundesland
  • Ggf. Kirchensteuer
  • Ggf. Kinderfreibeträge

Anschließend gelten die folgenden Formeln, um das Netto- und Bruttogehalt zu berechnen:

  • Bruttogehalt = Nettogehalt + Aufschläge
  • Nettogehalt = Bruttogehalt – Aufschläge
  • Aufschläge = Bruttogehalt – Nettogehalt

Berechnung des Bruttolohns von Angestellten mit Jahresgehalt

Das Jahresgehalt wird auf 12 Monate verteilt. Das monatliche Bruttogehalt multipliziert mit 12 ergibt das Bruttojahresgehalt. Dazu kommen noch mögliche Bonuszahlungen.

Berechnung des Bruttolohns von Stundenlohnempfängern

Der Bruttolohn wird aus dem Stundensatz und der Anzahl der gearbeiteten Stunden berechnet:

  • Wochenbruttolohn: Stundensatz x garantierte Wochenstunden
  • Monatsbruttolohn: Wochenbruttolohn x 4
  • Jahresbruttolohn: Wochenbruttolohn x 52 (abzüglich unbezahlter Urlaubswochen)

Brutto im Werkstudentenjob

Werkstudenten verdienen in der Regel ein Bruttogehalt, das auf Stundenbasis berechnet wird. Ihr Verdienst ist oft durch die Regelung der 20-Stunden-Woche während der Vorlesungszeit sowie in der Vollzeitarbeit während der Semesterferien begrenzt. Sie sind von der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit, zahlen jedoch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und unterliegen der Lohnsteuer.

Brutto im Minijob

Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, bei der das Bruttogehalt seit 1. Januar 2024 nicht 538 € pro Monat übersteigen darf. Minijobber sind von der Sozialversicherung befreit, mit Ausnahme der Rentenversicherung, von der sie sich auf Antrag ebenfalls befreien lassen können. Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung sowie die Lohnsteuer werden für gewöhnlich pauschal vom Arbeitgeber abgeführt.

Brutto im Praktikum

Das Bruttogehalt im Praktikum variiert je nach Art des Praktikums (Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum) und der Branche stark. Pflichtpraktikanten arbeiten oft unbezahlt oder erhalten nur eine geringe Vergütung, für die keine Sozialabgaben und Steuern anfallen.

Freiwillige Praktikanten müssen wiederum nach dem Mindestlohn bezahlt werden, sofern das Praktikum länger als 3 Monate dauert. Für sie gelten folgende Regeln:

  • Bei 20 Wochenstunden und einem Entgelt von 538 € muss in die Rentenversicherung gezahlt werden.
  • Bei mehr als 20 Wochenstunden ist der Praktikant komplett versicherungspflichtig.


Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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