Seit wann gibt es den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland?
In Deutschland wurde ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde am 1. Januar 2015 eingeführt und seitdem regelmäßig angehoben. Zuvor gab es in verschiedenen Branchen tarifliche Mindestlöhne, die durch Tarifverträge festgelegt wurden.
Insgesamt 3 Mindestlohnerhöhungen in 2022 steigerten den Lohn auf 12 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung des Mindestlohns in 2023 wurde zum 1. Januar 2024 beschlossen, um die Inflation und gestiegene Lebenshaltungskosten auszugleichen.
Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland 2024?
Der Mindestlohn 2024 beträgt in Deutschland 12,41 Euro brutto pro Stunde. Bereits am 1. Januar 2025 wird der aktuelle Mindeststundenlohn erneut angehoben auf 12,82 Euro brutto.
Für wen gilt der Mindestlohn?
Nach § 22 MiLoG gilt für alle Arbeitnehmer sowie Praktikanten im Sinne von § 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG) der gesetzliche Mindestlohn – unabhängig von Branche und Region.
Arbeitnehmer nach Mindestlohngesetz sind:
- Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte
- Befristet Angestellte
- Schüler über 18 Jahre mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
- Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen, die kurzfristig in Deutschland arbeiten, ihren Hauptarbeitsplatz aber im Ausland haben
- Rentner
- Menschen mit Behinderung, die in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden (Werkstätten sind davon i.d.R. ausgeschlossen, da hier ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis gilt)
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Die folgenden Arbeitnehmergruppen haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn:
- Auszubildende gemäß BBiG
- Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Ehrenamtliche Mitarbeiter
- Selbstständige
- Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten
- Heimarbeiter
- Teilnehmer an Arbeitsförderungsmaßnahmen
- Pflichtpraktikanten und Praktikanten in freiwilligen sowie in berufs- oder hochschulbegleitenden Praktika unter 3 Monaten
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2020 müssen Arbeitgeber ohne Tarifbindung ihren Auszubildenden einen Mindestlohn zahlen. Dieser steigt jährlich, sodass Azubis, die 2024 ihre Ausbildung beginnen, im ersten Lehrjahr mindestens 649 Euro monatlich erhalten.
Was gilt für Personen mit einem Minijob?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für einen Minijob– unabhängig von Arbeitszeit und -umfang. Seit Januar 2024 beträgt die Minijob-Grenze 538 Euro und steigt 2025 auf 556 Euro. Arbeitgeber müssen beim Minijob Arbeitszeiten dokumentieren und Nachweise aufbewahren, dass die Verdienstgrenze eingehalten wird.
Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für die Minijobber.
Was gilt für Praktikanten?
Praktikanten haben grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn. Jedoch sind bestimmte Praktika ausgenommen. Dazu zählen:
Arbeitgeber müssen die wesentlichen Bedingungen des Praktikums schriftlich festhalten und ihrem Praktikanten vor Beginn aushändigen.
Tipp: Durch den Mindestlohn-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Arbeitnehmer prüfen, ob sie den Mindestlohn erhalten.
Wann muss der Mindestlohn gezahlt werden?
Die Zahlung des Mindestlohns muss für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats erfolgen. Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, den Mindestlohn für jede Stunde zu entrichten, die der Arbeitnehmer arbeitet.
Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Zahlung monatlich im Rahmen der Lohnabrechnung. Dies stellt sicher, dass Arbeitnehmer ihre Vergütung pünktlich erhalten.
Es kommt manchmal vor, dass in der Lohnbuchhaltung ein Fehler passiert und der Arbeitnehmer mehr Gehalt erhält, als ihm zusteht. Doch wie lange kann ein Arbeitgeber zu viel gezahlten Lohn zurückfordern? Die gesetzlichen Regelungen dazu sind eindeutig. Wird eine Unstimmigkeit in der Gehaltsabrechnung bemerkt, sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer den jeweils anderen sofort darauf aufmerksam machen.
Wie werden beim Mindestlohn die Überstunden abgerechnet?
Das Mindestlohngesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber Überstunden mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergüten. Überstunden lassen sich auf einem Arbeitszeitkonto erfassen. Jedoch müssen sie dann innerhalb eines Jahres durch Freizeit oder durch eine Auszahlung ausgeglichen werden, bei der der Stundenlohn zumindest dem Mindestlohn entspricht. Die monatlichen Überstunden dürfen maximal 50% der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit betragen. Bei Vertragsende müssen nicht ausgeglichene Stunden im Folgemonat ausgeglichen werden.