Bedeutung und Anwendung

Spesen

5 Min. Lesezeit | Zur Lexikon-Übersicht

So verrechnen Sie Kosten während einer Dienstreise korrekt

Spesen sind ein wichtiger finanzieller Bestandteil der beruflichen Mobilität. Insbesondere auf Geschäftsreisen fallen häufig zusätzliche Kosten an, die von den reisenden Angestellten ausgelegt und später in der Regel vom Arbeitgeber erstattet werden. Die Spesen stellen sicher, dass Arbeitnehmer keine finanziellen Nachteile durch dienstliche Aktivitäten erleiden. Sie betreffen somit Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gleichermaßen.

Die Abrechnung und Erstattung von Spesen unterliegt klaren Regeln und erfordert eine sorgfältige Dokumentation. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich daher regelmäßig über die aktuellen Regelungen informieren, um eine korrekte Abwicklung sicherzustellen.

Was sind Spesen? Eine Definition

Spesen sind Ausgaben, die bei beruflichen Tätigkeiten außerhalb des regulären Arbeitsplatzes oder auf Geschäftsreisen anfallen. Sie umfassen Kosten für Verpflegung, Transport, Unterkunft und andere notwendige Ausgaben. Arbeitgeber erstatten die Spesen meist steuerfrei über Pauschalbeträge oder durch Spesenabrechnung. Selbstständige machen Spesen als Betriebsausgaben geltend.

Was zählt alles als Spesen?

Allgemein zählen zu den Spesen folgende 4 Positionen:

  • Unterkunft: z.B. Hotelübernachtungen, Airbnb-Buchungen und Ferienwohnungen
  • Verpflegung: Mahlzeiten während der Dienstreise
  • Fahrkosten: z.B. Fahrkarten, Benzinkosten und Flugtickets
  • Reisenebenkosten: z.B. Parkgebühren, Telefonkosten und Internetnutzung
Spesen lassen sich über eine Spesenabrechnung einreichen

Was ist die Spesenpauschale?

Die Spesenpauschalen für Geschäftsreisen werden vom Bundesfinanzministerium festgelegt und jährlich angepasst.

Es gibt 2 Hauptpauschalen:

  • Kleine Spesenpauschale: Gilt für Reisen zwischen 8 und 24 Stunden sowie für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Dienstreisen.
  • Große Spesenpauschale: Gilt für Reisen mit einer Abwesenheit von 24 Stunden und mehr.

Die Pauschalen hängen von der Reisedauer und dem Ziel ab. Seit 2014 können Auswärtstätigkeiten unter 8 Stunden nicht mehr abgerechnet werden. Von 2022 bis 2024 blieben die Inlands-Spesensätze unverändert, während die Auslandsspesen 2024 angepasst wurden.

Wie viele Spesen gibt es pro Tag?

Die Höhe der Spesen variiert je nach Land und Art der Kosten. Die Spesensätze in Deutschland definieren sich durch festgelegte Pauschalbeträge, die steuerfrei erstattet werden können.

Spesensätze in Deutschland:

  • 14 Euro für Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden.
  • 28 Euro je vollen Kalendertag.

Die Spesen im Ausland unterscheiden sich vor allem in der Höhe der Pauschalbeträge, wie das Beispiel für Spesen in Österreich zeigt:

  • 33 Euro bei Abwesenheiten zwischen 8 und 24 Stunden.
  • 50 Euro bei Abwesenheiten von mehr als 24 Stunden.

Wer hat einen Anspruch auf Spesen?

Alle Arbeitnehmer, die dienstlich unterwegs sind und denen dabei zusätzliche Kosten entstehen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Spesen. Dies gilt unabhängig von der Art der Anstellung, also sowohl für fest angestellte Mitarbeiter als auch für freie Mitarbeiter oder Werkvertragsnehmer.

Für Auslandseinsätze gelten abweichende Spesensätze, die jedes Jahr vom Bundesfinanzministerium angepasst werden. Diese Regelungen betreffen sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler, die ihre Kosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen können.

Jedoch gelten für einige Berufsgruppen besondere Spesenregelungen.

Spesenabrechnung für Lkw-Fahrer

Lkw-Fahrer sind häufig mehr als 8 Stunden täglich unterwegs und müssen oft auswärts übernachten. Sie erhalten eine Verpflegungspauschale von 14 € pro Tag bei Dienstreisen über 8 Stunden, einschließlich An- und Abreisetagen. Bei mehrtägigen Reisen erhalten sie 28 € pro vollem Tag (24 Stunden). Diese Pauschalen entsprechen somit den allgemeinen Sätzen für andere Arbeitnehmer.

Besonderheiten bei der Übernachtungspauschale

Lkw-Fahrer haben Anspruch auf eine Übernachtungspauschale von 8 € pro Tag, vorausgesetzt, sie übernachten in der Schlafkabine ihres Fahrzeugs. Diese Pauschale ist niedriger als die 20 € für andere Arbeitnehmer. Angestellte Lkw-Fahrer können zusätzlich 5 € pro Tag für geschätzte Nebenkosten erhalten, was durch das Fahrtenbuch ermittelt wird.

Muss der Arbeitgeber Spesen zahlen?

Nein, der Arbeitgeber ist allgemein nicht gesetzlich zur Zahlung von Spesen verpflichtet. In vielen Fällen ist dies jedoch durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge geregelt. Ist dies der Fall, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Kosten bedingungslos zu erstatten. Dies gilt auch im Falle einer baldigen Entlassung des Mitarbeiters.

Erstattet der Arbeitgeber die anfallenden Reisekosten nicht, können Arbeitnehmer die Spesen bis zu einem Freibetrag von 1.000 Euro jährlich in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Newsletter Icon dunkelblau

Zum HRworks-Newsletter anmelden

Mit unserem Newsletter bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Erhalten Sie regelmäßige Updates zu neuen Produkt-Funktionen, HR-Events oder wichtigen Gesetzesänderungen. Alle wichtigen Infos direkt in Ihrem Posteingang.

Wie werden Spesen abgerechnet?

Die Spesen werden gewöhnlich in der Reisekostenabrechnung geltend gemacht. Wenn Spesen direkt vom Arbeitgeber erstattet werden, gelten sie als steuerfreie Einnahmen für den Arbeitnehmer. Bereits erstattete Spesen können nicht erneut als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend gemacht werden.

Auch Kunden oder Dritte können für Spesen aufkommen, sofern Reise- und Verpflegungskosten während der Arbeit beim Auftraggeber entstanden sind. Dies sollte jedoch vorher vereinbart werden.

Es gibt 2 Möglichkeiten, diese Spesen abzurechnen:

  • Abrechnung als Nebenkosten: Die Spesen werden als Nebenkosten auf der regulären Rechnung aufgeführt, die den Hauptauftrag enthält. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Spesen möglicherweise mit 19 % Umsatzsteuer besteuert werden müssen.
  • Einzelabrechnung: Die Spesen werden in einer separaten Rechnung aufgelistet. Diese Rechnung sollte alle Spesen einzeln aufführen und jeweils durch Belege nachgewiesen werden. Auch hier ist der Umsatzsteuersatz anzugeben, wenn Umsatzsteuerpflicht besteht.

Wer kann Spesen abrechnen?

Spesen können von allen Arbeitnehmern abgerechnet werden, die dienstlich unterwegs sind und dabei zusätzliche Ausgaben haben. Sie reichen dafür eine Spesenabrechnung mit Nachweisen beim Arbeitgeber ein.

Selbstständige und Unternehmer setzen Spesen als Betriebskosten in ihrer Steuererklärung an, unabhängig von einer Rückerstattung durch den Auftraggeber. Voraussetzung ist, dass die Kosten ausschließlich betrieblich veranlasst waren.

Welche Spesennachweise akzeptiert das Finanzamt?

Das Finanzamt akzeptiert grundsätzlich alle Belege, die die beruflich bedingten Ausgaben nachweisen.

Dazu gehören:

  • Rechnungen
  • Flug-, Bus- und Zugtickets
  • Bewirtungsbelege
  • Kilometernachweise
  • Buchungsbestätigungen
  • Quittungen für Tankstellen, Mautgebühren, Parkscheine o.ä.

Wie lange müssen Spesenabrechnungen aufbewahrt werden?

Spesenabrechnungen müssen in der Regel 6 Monate aufbewahrt werden, da das Finanzamt bei einer Prüfung die Vorlage dieser Belege verlangen kann.

Wie hoch ist die Höchstgrenze der Spesenzahlung?

Die maximale Spesenzahlung ist auf 3 Monate begrenzt, bekannt als Dreimonatsfrist. Ist ein Angestellter länger an einem auswärtigen Arbeitsort beschäftigt, erhält er keine Spesenpauschale oder Steuervergünstigung mehr.

Wann werden Spesen gekürzt?

Das volle Spesengeld steht nur zu, wenn die Verpflegung vom Arbeitnehmer selbst bezahlt wurde. Wird eine Mahlzeit vom Kunden oder Dritten übernommen, muss der Spesensatz von der Tagespauschale wie folgt gekürzt werden:

  • 20 % für ein Frühstück
  • 40 % für ein Mittag- oder Abendessen

Eine Kürzung ist nur möglich, wenn die Reise mehr als acht Stunden dauert. Kürzere Reisen und vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten sind lohnsteuerpflichtig und unterliegen den folgenden Sachbezugswerten:

  • 2,00 Euro für ein Frühstück
  • 3,80 Euro für ein Mittag- oder Abendessen

Spesenkürzungen dürfen den Tagespauschalbetrag nicht überschreiten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.


Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

HR-Software jetzt kennenlernen

Ihre gesamte HR in einer Software

HRworks vereint Personalverwaltung, Zeiterfassung, Lohn & Gehalt sowie Reisekostenabrechnungen in einer HR-Software. Unsere Produktexperten beraten Sie in einem persönlichen Gespräch, wie auch Sie die gesamte HR in Ihrem Unternehmen digitalisieren.

Oder lesen Sie weitere spannende Lexikon Artikel.