Neu 2020: Ermäßigter Steuersatz für Reisen mit der Bahn
Für Unternehmen ist der Steuersatz auf Fahrkarten für den Vorsteuerabzug besonders relevant. Ab 01. Januar 2020 sieht das Umsatzsteuerrecht eine Änderung vor: Der Steuersatz für die Beförderung von Personen im innerdeutschen Schienenbahnverkehr wurde nun auch für den Personenfernverkehr auf 7% abgesenkt. Dies erfolgte im Rahmen von Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019. Das Bundesfinanzministerium informierte im BMF-Schreiben kürzlich über die Neuerungen zum Bahn Steuersatz 2020.
Bisherige steuerrechtliche Regelung
Das Gesetz unterscheidet bei der Besteuerung auf Bus und Bahnfahrkarten grundsätzlich zwischen Nah- und Fernverkehr. Hierzu galt bisher als Berechnungsgrundlage die Beförderungsstrecke. So wurde bei einer Strecke von bis maximal 50 km der ermäßigte Steuersatz von 7% vorgesehen. Bei Strecken über 50 km war der Regelsteuersatz in Höhe von 19% anzusetzen.
Ab wann gilt der neue Bahn Steuersatz? Zeitpunkt der Vollendung der Beförderung maßgeblich
Der ermäßigte Steuersatz gilt für sämtliche Beförderungsleistungen, die nach dem 31.12.2019 erfolgt sind. Entscheidend ist also der Zeitpunkt der sogenannten Vollendung der Beförderung. Das bedeutet, bei einer Bahnfahrt gilt diese als vollendet wenn die Beförderung beendet ist. Auch wenn das Ticket vorab bezahlt wurde, gilt stets der Zeitpunkt der Reise.
Reisekosten bequem mit HR WORKS abwickeln
Ob mit Zug, Flugzeug oder eigenem Fahrzeug: Egal wie Ihre Mitarbeiter reisen, HRworks unterstützt Sie dabei, Ihre Geschäftsreisen transparent abzubilden, abzuwickeln und abzurechnen. Das spart Zeit und Kosten!
Auch für Personal– und Zeitmanagement sowie Corporate Benefits sind Sie mit HR WORKS optimal aufgestellt. Lernen Sie noch weitere Funktionen der Software kennen und testen Sie die HR-Software HR WORKS jetzt kostenlos.
Whitepaper
Leitfaden: Die Zukunft der Dienstreise
Geschäftsreisen bleiben trotz Remote Work für Unternehmen wichtig: Erfahren Sie daher, welche Möglichkeiten Ihnen digitales Travel Management bietet.
Weitere Beiträge zum Reisemanagement
- Dienstreise
- Dienstreise als Arbeitszeit
- Dienstreise am Feiertag im Ausland
- Dienstreise mit Privatreise verbinden
- GoBD beim Reisekostenbeleg
- Geschäftsreise planen
- Geschäftsreise-Tipps
- Krank auf Dienstreise
- Pendlerpauschale
- Reisekosten
- Reisekostenabrechnung
- Reisekosten von der Steuer absetzen
- Reisekostenmanagement
- Reisekostenrecht
- Reisekostenrichtlinie
- Reiserichtlinien
- Tagegeld auf Dienstreise
- Spesen
- Travel Management
- Travel Risk Management
- Übernachtungspauschale
- Verpflegungsmehraufwand
Diese Reisekostenthemen könnten Sie auch interessieren:
- Kürzung der Verpflegungspauschale
- Korrekte Hotelrechnung
- Dienstreise mit Privat-PKW
- Via Flugzeug auf Dienstreise: Verpflegungspauschale
- Wann beginnt eine Geschäftsreise?
- Eigenbeleg für die Reisekostenabrechnung ausstellen
- Sachbezug statt Frühstückskürzung
- Erstattung Monatskarte im ÖPNV
- Dienstwagen-Privatnutzung
Disclaimer
Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.